Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Speyer, Gem. Speyer, A 61, bei km 379,5, FR Hockenheim die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 147 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 47 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.

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