Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Stuttgart, auf der Friedrichstraße, FR Konenstraße wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 62 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 32 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S350, Foto. Erhöhung des Regelsatzes, da Vorsatz angenommen wurde
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bußgeldbescheid wurde von Bußgeldstelle Stuttgart erlassen.
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