Mit 39 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h in Stuttgart-Möhringen, auf der BAB 8, in Höhe km 201,000, Karlsruhe – München außerhalb geschlossener Ortschaften gemessen worden. Beweismittel: Sensormessung, stat. Messsystem Traffistar S 330, Foto ergab 139 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Formular Anhörung

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