Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Stuttgart-Zuffenhausen, B 10, vor Ausfahrt Stammheim, Ri. Stuttgart um 22 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 92 km/h, Beweismittel: Sensormessung mit Einseitensensor ES3.0 und Foto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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