In Treia, Treenestraße, B 201, Abschnitt 120, Höhe km 0,6, Fahrtr. Husum wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 19 km/h überschritten. Gemessen wurden 69 km/h mit Lasergerät bei zulässigen 50 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Schleswig-Flensburg übersandte Vordruck Anhörung
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