Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Waiblingen, B 14/B 29, Höhe Bahnbrücke, Fahrtrichtung Fellbach/Stuttgart wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 112 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 12 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan F 1 HP , Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.
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