Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Wassenach, Gem. Wassenach, L 113, km 1,87, Tönissteiner Straße, Höhe Haus Nr. 4, FR Brohl-Lützing. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 25 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto 75 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Zeugenfragebogen

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