Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 25.05.2016, in Weinsberg, auf der BAB 6, km 642,350, Fahrtrichtung MA-N wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 132 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 32 km/h. Beweismittel: Video -Band-Aufzeichnung, VKS3.2 3D Messung, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

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