Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Weinsberg, BAB 6, km 641,570, Fahrtrichtung Nürnberg – Mannheim die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 61 km/h bei zulässigen 120 km/h. Mit Lasergerät PoliScan FM1 wurden 181 km/h mit Foto dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV.

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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