Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Wiesbaden, A 3, km 143,375, Höhe AS Niedernhausen, FR Frankfurt am Main ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 145 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 25 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr.5 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.
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