Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wiesbaden, B 263, Auffahrt zur A 66, Ri. Süd, unter Salzbachtalbrücke, FR Wiesbaden die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 91 km/h, zulässig waren 70 km/h. Die Überschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Wiesbaden übersandt.
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