Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wiesbaden, OT Nordenstadt, A 66, km 24,702, Fahrtrichtung Rüdesheim die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 121 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.

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