Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Winningen, auf der BAB 61, bei km 230,600, Gem, Winningen, FR Ludwigshafen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Abstandsmessung, Videobandaufzeichnung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 25 km/h bei zulässigen 100 km/h. Es wurden 125 km/h mit Frontfoto dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Vordruck Anhörung

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