Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 88214, Ravensburg, Schwanenstr., Einfahrt Kindergarten um 25 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde mit Bußgeldverfahren verfolgt. Festgestellt wurden 55 km/h. Beweismittel: Sensormessung mit Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Ravensburg übersandte Formular Anhörung

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