Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften.  Am 16.09.2015 in Köln-Deutz, Gummersbacher Straße, Lat. 6-10, Fahrtrichtung Kalk wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 27 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät VDS M5 mobil digital 57 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 Bkat

Schreiben durch Bußgeldstelle Köln übersandt

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