Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 20.04.2016 in Nürnberg auf der Hafenstraße, ca 200 m vor Lechstraße, Ri Eibach die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 72 km/h, zulässig waren 50 km/h. Die Überschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage Multnova 6F digital, Frontfoto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von übersandt.
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