Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 3011.2015 in Orscholz, Moselstraße, i.H. Schule, Rtg. Oberleuken wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 53km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 23 km/h. Beweismittel: Lasermessverfahren, Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen im Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde von Zentrale Bußgeldstelle Saarland übersandt.
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