Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Dortmund, auf der Grotenbachstraße, die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 51 km/h, zulässig waren 30 km/h. Die Überschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: Radarmessung, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Dortmund übersandt.

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