Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamburg, auf der Robert-Schumann-Brücke, Höhe Lichtmast 11 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 72 km/h, zulässig waren 50 km/h. Die Überschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Hamburg übersandt.
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