Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 8305, Kolbermoor, auf der Staatsstraße, Höhe HS.-Nr. 24 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 58 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 8 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß Messgerät TraffiStar S350 und Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberland

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