Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 15.12.2015 in Neuburg-Feldkirchen, Heugasse i.H. Hs.- Nr. 6 wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 46 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 16 km/h. Beweismittel: Radarmessung, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Neuburg a. d. Donau übersandt.
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