Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 14.04.2016 in Semmenstedt, auf der Leipziger Straße, B 79, Rtg. Locklum die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 68 km/h, zulässig waren 50 km/h. Die Überschreitung betrug 18 km/h. Beweismittel: Multinova 6F, Frontfoto. Angebotenes Verwarngeld: 35, 00 €

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Schriftliche Verwarnung/Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Wolfenbütttel übersandt.

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