Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 05.06.2016 in Stuttgart, auf der Friedrichstraße, FR Schellingstraße die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 61 km/h, zulässig waren 30 km/h. Die Überschreitung betrug 31 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S 350 und Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Stuttgart übersandt.

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