Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 16.03.2016 in Wustermark, auf der L 883, GT Wernitz,  Kelzinger Straße die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 44 km/h, zulässig waren 30 km/h. Die Überschreitung betrug 14 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed, Frontfoto. Verwarnungsgeld: 30,00 €

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Schriftliche Verwarnung wurde von Bußgeldstelle Landkreis Havelland übersandt.

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