Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 16.05.2016, in Lichtenfels, auf der B 289, Abschnitt 230, bei km 3.000, Richtung Coburg wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 121 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wegen Verkehrsordnungswidrigkeit wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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