Am 22.09.2015 wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 9, km 0,47, Höhe AD Potsdam, in FR AD Nuthetal um 22 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Einseitensensor Messgerät: ES3.0 122 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee
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Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit Bußgeldbescheid geahndet, Zentrale Bußgeldstelle Gransee