Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Aßlar, auf der A 45, Ri. Dortmund-Hanau, km 158,340 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 124 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 24 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.

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