Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 37643, Gem. Amelungsborn, B 64, Höhe Abzweig Holenberg, Rtg. Holzminden die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 99 km/h, zulässig waren 70 km/h. Die Überschreitung betrug 29 km/h. Beweismittel: Messprotokoll Traffistar S 350 stationär mit Frontfoto.
Verstoß gegen: § 17 OWiG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von übersandt.
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