Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 18.10.2015 in Waldaschaff, auf der A 3, Fahrtrichtung Passau, km 230.950 um 28 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Einseitensensor ES3.0 108 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 Bkat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing
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