Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 11.12.2015 in Osterhofen, K DEG 36, Abschnitt 160, km 1,100, Ri. Gergweis wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 121 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: Einseitensensor, Foto, Messgerät: ES3.0

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.

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