Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 20.03.2016 in Starnberg, BAB 952, km 4,570, Abschnitt 100, Richtung Starnberg, die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 110 km/h, zulässig waren 50 km/h. Die Überschreitung betrug 60 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörungsbogen im Vekehrsordnungswidrigkeitenverfahren wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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