Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamburg, Kurt-Schumacher-Allee, Ecke Brockesstraße, i. R. Steinstraße begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 25 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Festgestellt wurden durch Messung mit Lasergerät mit Foto 55 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg übersandte Vordruck Anhörung
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