Mit 45 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf der BAB 2, bei km 9,8, zw. Magdeburg und AD Werder, in FR AD Werder außerhalb geschlossener Ortschaften gemessen worden. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor, Beweisfoto ergab 125 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Anhörung

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