Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 9, Schleifreisen, München-Berlin, bei km 187.0, auf der Überholspur um 31 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 131 km/h, Beweismittel: Piezomessung, Foto. Bußgeld: 120,00
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Bußgeldbescheid
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