Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der L 76, Höhe Kreuzung Diedersdorf, Abs. 0015, zw. km 3,0 und 3,3, in Fahrtrichtung Teltow die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät ES3.0 mit Beweisfoto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 39 km/h, bei erlaubten 70 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 109 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Verwarnung mit Anhörung
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