Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 79274, St. Märgen, Thurner, auf der B 500 um 36 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 107 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES3.0, Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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