Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 85609, Aschheim, auf der Östl. Umgehungsstraße, Höhe Einmündung Am Claim (Geothermie) begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 18 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät ESO ES3.0 mit Frontfoto 88 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kommunale Verkehrsüberwachung Markt Markt Schwaben übersandte Schriftliche Verwarnung/Anhörung
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