Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Barleben, Barleben, BAB 2, km 86,760, Fahrtrichtung Hannover die zulässige Höchstgeschwindigkeit missachtet. Bei der mit Lasergerät und Foto durchgeführten Geschwindigkeitsmessung wurden 116 km/h bei erlaubten 80 km/h dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 36 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandte Formular Anhörung
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