Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Burg, Stadt Burg, auf der A 2, bei km 76,2, Ri. Hannover  begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 43 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit durch Messung mit Lasergerät  mit Frontfoto 143 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandte Zeugenfragebogen

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