Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemeinde Hollenstedt, Dohren-Gehege, auf der Hollenstedter Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 70 km/h, 96 km/h mit Lasermessung mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Harburg übersandte Formular Anhörung
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