Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Giengen/Brenz, auf der BAB 7, bei km 814,380, Kempten – Würzburg die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 45 km/h bei zulässigen 1100 km/h. Mit Messgerät PoliScan Speed wurden 145 km/h mit Beweisfoto dokumentiert

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Zeugenfragebogen

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