Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamburg, auf der Sülldorfer Landstraße, ggü. Nr. 111, in Richtung Rissen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 50 km/h, 92 km/h mit Messung mit Lasergerät und Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 42 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
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