In Porta Westfalica, auf der BAB 2, km 285,800, Fahrtrichtung Dortmund wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 37 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Geschwindigkeitsmessgerät mit Bild 157 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Aktenführende Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke übersandte Anhörungsbogen
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