Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Remchingen-Nöttingen, BAB 8, km 257,100, Karlsruhe-Stuttgart ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 144 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 24 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, PoliScan Speed

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

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