Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Geschwindigkeit in Stuttgart, auf der B 14, Höhe Schattenring, Richtung Rudolf-Sophien-Stift überschritten. Die durchgeführte Lasermessung mit Geschwindigkeitsmessanlage PoliScan F 1 HP und Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 23 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 73 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landeshauptstadt Stuttgart übersandte Zeugenfragebogen
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