Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Süderfahrenstedt, L 22, OT Wellspang, in Höhe Op de Schanz 8. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 25 km/h, bei zulässigen 40 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lichtschrankenmessung mit Foto 65 km/h. Bußgeld: 70,00 €
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Schleswig-Flensburg erließ Bußgeldbescheid
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