Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wesel, auf der Abelstraße, in Fahrtrichtung Mühlenweg die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 30 km/h 58 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 28 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß Speedophot Radar und Frontfoto, Film, Bild

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Wesel übersandte Anhörung

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