Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wetzlar, auf der A 45, bei km 172,00, AS Lützellinden-AS Wetzlar-Süd, Hanau-Dortmund mit 23 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 1033 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörung wurde von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.
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