Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 74076, Heilbronn, auf der Austraße, ggü. Nr 166 um 26 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 76 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Heilbronn übersandte Formular Anhörung
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