In Elz, auf der BAB 3, km 99,930, Richtung Frankfurt/Main (linkeSpur) wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 30.08.2015 um 53 km/h überschritten. Gemessen wurden bei zulässigen 100 km/h mit Koaxialkabelmessung 153 km/h. Beweismittel: Foto

Anhörungsbogen wurde durch Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt

Verletzte Vorschriften : § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

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